Zum Inhalt springen
Ein liebevoll dekorierter Marktstand präsentiert regionale Spezialitäten und Feinkostprodukte auf der Plaza Culinaria.

Aussteller-FAQ

Wir freuen uns, dass Sie auf der Genussmesse Plaza Culinaria ausstellen! Damit Sie sich vorbereiten und vor Ort optimal zurechtfinden können, haben wir für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

 

Unsere FAQ-Themenbereiche:

Der Anmeldeprozess

Die Bewerbungen für einen Messestand erfolgen über unser Online Service Center. Alle Informationen dazu finden Sie unter Anmeldung.

Sobald die Anmeldung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Im nächsten Schritt folgt die Auftragsbestätigung mit Komplettpreis. Dies bedeutet, Sie sind zur Messe zugelassen.

Die Standplatzierung erfolgt durch die Ausstellungsleitung nach Verfügbarkeit – vorausgesetzt, das Standkonzept wurde rechtzeitig eingereicht. Mitte September erhalten Sie alle Informationen zu Halle, Standplatz, Standart und Abmessungen. Wir berücksichtigen Ihre Wünsche zu Standart und -größe so weit wie möglich, können diese jedoch nicht garantieren. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stand oder Standplatz besteht nicht.

Die Höhe der Stornopauschale hängt davon ab, wann wir die (schriftliche) Mitteilung über die Stornierung einer bestätigten Anmeldung erhalten:

  • fünf Monate oder mehr vor dem ersten Messe-/Ausstellungstag: 25%
  • weniger als fünf, aber drei Monate oder mehr vor dem ersten Messe-/Ausstellungstag: 50%
  • weniger als drei Monate vor dem ersten Messe-/ Ausstellungstag: 100%
     

Vorgaben zum Standbau

Wenn Sie Ihren eigenen Messestand mitbringen, reichen Sie bitte an info@plaza-culinaria.de bis zum 11. August 2026 Ihr Standkonzept zur Prüfung ein. Leider kann sonst keine Zulassung erfolgen.

Unsere aktuellen Vorgaben lauten: 

  • Alle verwendeten Materialien müssen nach DIN 4102 schwer entflammbar sein.
  • Der Betrieb von Bio-/Ethanol-Kaminen und Feuerstellen ist ebenso verboten wie das Rauchen innerhalb der Ausstellungshallen.
  • Der Einsatz von Gasflaschen und die Benutzung von gasgefüllten Luftballons innerhalb der Hallen ist verboten.
  • In den Ausstellungshallen ist die Nutzung von Fritteusen jeglicher Art und Größe strikt untersagt. Dies schließt elektrische als auch gasbetriebene Fritteusen ein.
  • Weitere Auflagen bezüglich der Standgestaltung bleiben vorbehalten.

Gemäß den „Ausstellungsbedingungen“ sind Standbegrenzungswände mit einer Höhe 2,50 m Höhe obligatorisch. Die Ausstellungsleitung kann Ihnen leihweise Standbegrenzungswände überlassen. Ausnahmen bedürfen einer besonderen Genehmigung der Ausstellungsleitung. 

Die Beleuchtung in den Hallen und im Foyer ist reduziert, deshalb empfehlen wir für jeden Stand eine separate Beleuchtung. Im Online Service Center können Sie Strahler bestellen.

Teppichboden am Stand ist ebenfalls obligatorisch. Dieser kann über das Online Service Center bestellt werden. Sollten Sie eigenen Teppich mitbringen, beachten Sie bitte, das Kleben von Teppichboden auf dem Hallenboden ist nur mit rückstandsfrei entfernbarem Profi-Verlegeband für Teppich- und PVC-Beläge (DIN 18365) gestattet.

Das Bekleben, Nageln und Bohren der Messehallenwände, Türen, Glasflächen und des Hallenbodens sind nicht gestattet. Eventuell entstehende Schäden werden dem Aussteller weiterberechnet. 

Das Kleben von Teppichboden auf dem Hallenboden ist nur mit rückstandsfrei entfernbarem Profi-Verlegeband für Teppich- und PVC-Beläge (DIN 18365) gestattet.

Unsere Serviceleistungen

Sie sind bereits Aussteller und benötigen einen Systemstand, Stromanschlüsse, eine Abhängung oder Weiteres? Über das Online Service Center können Siealle Serviceleistungen bestellen.

Der Stromanschluss (inkl. Verbrauch, Wechselstrom 230V bis 3 kW, einfache Steckdose) ist aufgrund der Beleuchtung obligatorisch und wird bereits bei der Anmeldung bestellt. 

Bitte beachten Sie, dass beim Stromanschluss keine 3-fach Steckdose inklusive ist. Höhere Anschlüsse oder z.B. Kühlwagenanschlüsse bitte über das Online Service Center bestellen. 

WLAN-Anschlüsse können über das Online Service Center gebucht werden.

Diese können Sie über die Firma Schütz GmbH bestellen. 

Es gibt eine Nachtwache, die Messe Freiburg haftet jedoch nicht bei Diebstahl. Die ausliegende Ware nach Messeschluss daher unbedingt sichern. Eine eigene Standbewachung kann über info@plaza-culinaria.de angefragt werden.

Die Messe Freiburg engagiert sich mit zahlreichen Maßnahmen für einen ressourcenschonenden Veranstaltungsbetrieb. Dazu gehören nicht nur ökologische Aspekte, sondern auch ökonomische und soziale. 

Die Entsorgung des Mülls ist während der Messe mit den Nebenkosten abgedeckt. Ausgenommen Verpackungsmaterial, was nicht als Abfall gilt und mitzunehmen ist. Bitte trennen Sie den Müll nach Sorten und stellen ihn täglich nach Messeende in die Gänge. Während des Auf- und Abbaus sind Sie selbst verantwortlich für die fachgerechte Entsorgung des angefallenen Abfalls.

Auf- und Abbau, Ausstellerausweise und Anlieferung

Folgende Adresse vermerken Sie bitte auf den Versand zu Ihrem Messestand:

Messe Freiburg | Plaza Culinaria
FWTM GmbH & Co. KG
Ihr Firmenname | Ihre Standnummer
Ihr Ansprechpartner
Hermann-Mitsch-Straße 3
79108 Freiburg

Bitte beachten Sie, dass wir keine Anlieferungen persönlich entgegennehmen können. Die Ware wird an Ihrem Stand ohne Unterschrift abgestellt.

Der Aufbau erfolgt am Mittwoch und Donnerstag vor der Messe je von 08:0 bis 18:00 Uhr statt. Die Information im Messefoyer zwischen Halle 2 und 3 ist jeweils von 9:00 - 19:00 Uhr geöffnet.

Der Aufbau erfolgt über den Andienungshof (Einfahrt 1, Hermann-Mitsch-Straße 3). Am Donnerstag werden 50,00 € Kaution (Ausladen von Waren: 1 Stunde) erhoben. Am Mittwoch gibt es keine Kaution.

Die Anzahl kostenloser Ausstellerausweise hängt von Ihrer gebuchten Standfläche ab: 

  • bis 9 m²: 3 Ausweise
  • 10 – 20 m²: 6 Ausweise
  • 21 – 39 m²: 8 Ausweise
  • ab 40 m²: 12 Ausweise
  • Jeder Food Rockerz erhält 3 kostenlose Ausstellerausweise. 
  • Zusätzliche Ausstellerausweise über das Freikontingent sind über das Online Service Center möglich.  

Bestellen können Sie die Ausstellerausweise im Online Service Center. Dies ist ratsam, da ab Freitag bereits am Eingang kontrolliert wird. Während des Aufbaus können Sie diese auch an der Messeinformation abholen und bezahlen.  

Ja, Ausstellerausweise können auch in Tagesausweise umgewandelt (bestellt) werden, d.h. pro Ausstellerausweis erhalten Sie 3 Tagesausweise für wechselndes Personal am Stand. 

Parkausweise können Sie bei der Anmeldung im Online Service Center bestellen. Dies ist ratsam, da ab Freitag bereits am Eingang kontrolliert wird. Während des Aufbaus können Sie die Ausweise auch an der Messeinformation abholen und bezahlen.

Am südlichen Ende des Messe-Parkplatzes befinden sich 5 AC-Ladestationen mit je 2 Ladepunkten, folglich 10 Ladeparkplätze, zum Laden von E-Autos. Der Standort wird auch auf Google Maps angezeigt.

Die Ladestationen sind an die gängigen Zahlungsverbunde (Hubject, e-clearing etc.) angeschlossen. So können Sie mit den meisten Ladekarten (z.B. EnBW, EweGO, DKV, e-on, uvm.) Strom laden. Die Konditionen hängen vom jeweiligen Roaming-Vertragspartner ab. Daher können wir hierzu keine pauschale Aussage treffen. 

  • Snacks: Automat mit Snacks und Getränken am Eingang von Halle 1 (Messe Freiburg) und REWE TO GO (Aral Tankstelle Engesserstrasse 13)
  • Bäcker: Reiß-Beck (Aral Tankstelle Engesserstrasse 13) und Kaisers Gute Backstube (Ingeborg-Krummer-Schroth-Straße 31)
  • Supermärkte: REWE (Tullastr. 50) und ALDI (Tullastr. 51)

Der Abbau beginnt am Sonntag, ab 20:00 Uhr

Werbung und Kommunikation

  • Basis-Leistungen: Regionale und überregionale Werbekampagnen (Anzeigen Print und Online, Außenplakatierung, Radiospots, Social Media Kampagnen, Besucher Newsletter usw.), sowie kostenfreie Ausstellerausweise gemäß Ihrer Standgröße.
  • Besucher-Ansprache: Darstellung Ihres Unternehmens im Ausstellerverzeichnis, inklusive Verlinkung zu Ihrer Website, sowie Verknüpfung im Online-Hallenplan und E-Codes zur Kundeneinladung. Ende September erhalten Sie Besucherflyer und Plakate für Werbezwecke per Post.
  • Print Kommunikation: Individualisierbare Werbemittel (Besucher-Flyer, Plakat) zur zeitsparenden Bewerbung Ihrer Messepräsenz.

  • Mitte September erhalten Sie automatisch per E-Mail 250 E-Codes in Form einer Excel-Liste. Falls Sie weitere E-Codes benötigen, schreiben Sie uns gerne an info@plaza-culinaria.de.
  • Ihr Kunde tauscht einen Coupon-Code online in unserem Ticketshop in eine Eintrittskarte um, indem der Code im Warenkorb im Feld "Coupon Code" eingegeben wird. Das kann vor oder während der Messe-Laufzeit erfolgen. Ohne Einlösung ist kein Zutritt zur Messe möglich.
  • Die Coupon-Codes werden Ihnen nach der Messe wie folgt berechnet: Bis 50 Codes 5,50 € brutto und ab 51 Codes 5,00 € brutto pro Stück.

Das Abspielen von Musik und Videos ist nur mit Abstimmung dem Messeteam erlaubt. Sollten Sie öffentliche Videos oder Musik an Ihrem Stand abspielen, sind Sie für die GEMA-Meldung verantwortlich. Hier finden Sie die GEMA Formulare.

Vorführungen und akustische Werbung haben so zu erfolgen, dass weder die benachbarten Ausstellenden gestört werden noch Besucheransammlungen hervorgerufen werden, die zu Stauungen auf den Gängen führen. Die messeeigenen Ausrufanlagen in den Hallen sollten nicht übertönt werden, sodass die Lautstärke 70 dB(A) an der Standgrenze nicht überschreiten darf.

Gastronomisches Angebot

Unsere aktuellen Vorgaben lauten: 

  • Alle verwendeten Materialien müssen nach DIN 4102 schwer entflammbar sein.
  • Der Betrieb von Bio-/Ethanol-Kaminen und Feuerstellen ist ebenso verboten wie das Rauchen innerhalb der Ausstellungshallen.
  • Der Einsatz von Gasflaschen und die Benutzung von gasgefüllten Luftballons innerhalb der Hallen ist verboten.
  • In den Ausstellungshallen ist die Nutzung von Fritteusen jeglicher Art und Größe strikt untersagt. Dies schließt elektrische als auch gasbetriebene Fritteusen ein.
  • Weitere Auflagen bezüglich der Standgestaltung bleiben vorbehalten.

  • Kühlpflichtige Lebensmittel sind so zu lagern, dass die Kühlkette nicht unterbrochen wird.
  • Offene zum Verkauf oder zur Verköstigung angebotene Lebensmittel müssen vor Kontamination geschützt werden (z.B. Spuckschutz).
  • Auf eine ordnungsgemäße Kennzeichnung der angebotenen Speisen bezüglich der Allergene und Zusatzstoffe ist zu achten.
  • Wenn Sie alkoholische Getränke ausschenken, sind verpflichtet, das Jugendschutzgesetz an ihrem Stand auszuhängen.
  • An Ständen, an denen Getränke ausgeschenkt und/oder Speisen zubereitet oder abgegeben werden, müssen mobile Handwaschbecken (Aquatherm) mit ausreichender Warm- und Kaltwasserzufuhr, Seifenspendern und hygienisch einwandfreien Handtrocknungsmöglichkeiten (z. B. Papierhandtücher) vorhanden sein. Dieses können Sie können Sie selbst mitbringen oder über das Online Service Center buchen
  • Die Handwaschgelegenheiten dürfen nicht für sonstige Tätigkeiten (z. B. Geschirrspülen, Reinigen von Salaten) verwendet werden. Zur Reinigung des Geschirrs steht Ihnen unsere Spülküche zur Verfügung.
  • Die Bodenbeläge sollten wasserundurchlässig, Wasser abstoßend und abriebfest sein. Der Bodenbereich sollte leicht zu reinigen und sauber zu halten sein. Die Art des Materials spielt dabei keine Rolle.

  • Beim Ausschank von Alkohol fällt die Gaststättenrechtliche Genehmigung (Ausschankgenehmigung) in Höhe von 90,00 € für alle 3 Messetage an. Sollten Sie kostenlose Proben oder geschlossene Flaschen verkaufen, entfällt diese Gebühr.
  • Das Amt für Öffentliche Ordnung prüft die Ausstellenden daraufhin, ob Sie uns den Ausschank von alkoholhaltigen Getränken gemeldet haben (kann mit der Anmeldung erfolgen). Falls Sie diese Abgabe nicht angemeldet haben, können Strafen bis zur doppelten Gebührenhöhe anfallen.

Es wird dringlichst darauf hingewiesen, dass die vorgeschriebenen Öffnungszeiten eingehalten werden müssen: Die Ausgabe hat vor 22:00 Uhr bzw. Sonntag vor 19:00 Uhr zu erfolgen. Jeder Ausstellende ist verpflichtet, nach 22:00 Uhr, bzw. Sonntag nach 19:00 Uhr, seine Gäste zum Ausgang zu bitten. Bei Nichteinhaltung der Ausschank- und Speiseausgabezeiten stellen wir eine Gebühr von 300,00 € in Rechnung.

Unser Konzept sieht den Verkauf von folgenden Waren und Dienstleistungen NICHT vor:

  • Crêpes
  • Döner und Yufka
  • Fast Food aller Art
  • Flammenkuchen
  • Hotdogs und Sandwiches
  • Pizza und Pinsa
  • Pommes und Bratwurst

Nein, die Verwendung von Einweggeschirr ist untersagt. Getränke dürfen nur in wiederverwertbaren Mehrweggeschirr ausgegeben werden. Ausgenommen sind kostenlose Proben (z. B. Wein, Bier, Spirituosen, Essen). Diese dürfen ausschließlich in recycelbarem Material ausgegeben werden.

Bitte verwenden Sie bei der Ausgabe von folgenden Getränken nur zulässige, geeichte Gläser: 

  • Wasser, Softgetränke, Saft, Wein, Bier
  • Cocktails und Milchshakes aus zwei Getränken − unmittelbar vor dem Einschenken gemischt
  • Cocktails und Milchshakes aus drei Getränken, Fertigmischung − keine gefrorenen oder halbgefrorenen Flüssigkeiten
  • Glühwein, Grog, Punsch, Kinderpunsch

Von der Eichpflicht befreit sind:

  • Automatengetränk (Postmix/Premix)
  • Smoothies
  • Kaffee-, Tee-, Kakao- oder Schokoladengetränke, Slush, gemischt mit Alkohol z.B. Irish Coffee           

Die Spülküchen zur Reinigung von Gläsern, Tellern und Besteck befinden sich hinten den Hallen. Spülkörbe können gerne mitgebracht werden und sollten ein Maß von 50*50 cm haben.

Vor Ort sind Hostessen in der Spülküche anwesend, die das Spülen übernehmen. Alle Ausstellenden sind selbst dafür verantwortlich, dass Geschirr und Gläser eigenständig abgegeben und abgeholt werden. Die Messeleitung übernimmt keine Haftung für kaputtes oder entwendetes Geschirr und Gläser. Die Gebühr für die Spülküche ist in den Nebenkosten enthalten.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Dann nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf! Wir beraten Sie gerne persönlich.

Charlène Rohrer

Projektteam

+49 761 3881 3300
E-Mail schreiben

Annette Lindner

Projektteam

+49 761 3881 3300
E-Mail schreiben

Title

Title